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Allgemeine Geschäftsbedingungen Assist Group B.V. firmiert unter dem Namen BMX World

ARTIKEL 1: IDENTITÄT DES UNTERNEHMENS
E-Mail Adresse: info@bmxworld.nl

Adresse:
Einsteinstraat 18
3316 GG Dordrecht

KVK-Nummer: 64171175
Umsatzsteuer-Nummer: NL855553959B01
IBAN: NL89 RABO 0103 0856 88 t.n.a. BMX Welt
BIC: RABONL2U



ARTIKEL 2: ANWENDBARKEIT

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, die auf der Website www.bmxworld.nl oder anderen Websites von BMX World mit Sitz in Dordrecht und der Handelskammer-Nummer 64171175 erwähnt werden, sowie für alle Kauf- und Verkaufsverträge, die über - oder in Verbindung mit - dieser/diesen Website(s) abgeschlossen werden.
2. Der Käufer oder Auftraggeber wird im Folgenden als "die Gegenpartei" bezeichnet. Wenn sich im Folgenden eine Bestimmung speziell auf die Situation bezieht, in der die andere Partei eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens handelt, wird diese als "Verbraucher" bezeichnet.
3. Anderslautende Bedingungen werden nur dann und insoweit Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, als beide Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
4. Unter "schriftlich" ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch zu verstehen: per E-Mail, Fax oder einem anderen Kommunikationsmittel, das nach dem Stand der Technik und den vorherrschenden gesellschaftlichen Auffassungen dem gleichwertig ist.
5. Die kommentarlose Annahme und das Zurückhalten eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung durch die Gegenpartei, bei der auf diese Bedingungen Bezug genommen wird, gilt als Zustimmung zu deren Anwendung.
6. Die mögliche Nichtanwendbarkeit einer (Teil-)Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen.



ARTIKEL 3: VEREINBARUNGEN

1. Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von BMX World verbindlich.
2. Mündliche Vereinbarungen sind für BMX World erst dann verbindlich, wenn diese von BMX World schriftlich bestätigt wurden oder sobald BMX World mit der Zustimmung der anderen Partei begonnen hat.
3. Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch BMX World verbindlich.



ARTIKEL 4: ANGEBOTE

1. Alle Angebote, Offerten, Preislisten, Lieferzeiten etc. von BMX World sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Enthält ein Angebot oder eine Offerte ein unverbindliches Angebot und wird dieses Angebot von der Gegenpartei angenommen, so ist BMX World berechtigt, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
2. Die von BMX World verwendeten Preise sowie die in den Angeboten, Offerten, Preislisten, etc. genannten Preise sind inklusive Mehrwertsteuer, aber exklusive Versandkosten, Bankgebühren und/oder anderen Kosten. All dies, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben.
3. Angebote, Offerten, Preislisten usw., die in Fremdwährung (nicht in EURO) vorliegen, basieren auf aktuellen Kurslisten, der Endpreis wird durch den bei Vertragsabschluss gültigen Wechselkurs bestimmt.
4 Gezeigte und/oder zur Verfügung gestellte Muster, Broschüren, Zeichnungen, Modelle, Farb-, Maß- und Gewichtsangaben sowie sonstige Beschreibungen sind so genau wie möglich, dienen aber nur als Anhaltspunkt. Daraus können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Sollten zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Ausführung des Vertrages Änderungen der Löhne, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungen, Steuern, (Import-)Abgaben, Wechselkurse und dergleichen durch die Regierung und/oder die Gewerkschaften vorgenommen werden, ist BMX World berechtigt, die Erhöhungen an die andere Partei weiterzugeben. Sollte zwischen den vorgenannten Terminen eine neue Preisliste von BMX World und/oder seinen Lieferanten herausgegeben werden und in Kraft treten, ist BMX World berechtigt, der Gegenpartei die darin genannten Preise in Rechnung zu stellen.
6. Bei dem mit dem Verbraucher abgeschlossenen Vertrag können Preiserhöhungen 3 Monate nach Vertragsabschluss weitergegeben oder in Rechnung gestellt werden. Bei Preiserhöhungen innerhalb einer Frist von weniger als 3 Monaten hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag aufzulösen.

ARTIKEL 5: FERNKAUF

1. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur für den Verbraucher und im Falle eines Fernkaufs im Sinne der Artikel 46a und 46b von Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Im Falle eines Fernkaufs im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels gilt eine Probezeit von 10 Arbeitstagen. Die Probezeit bedeutet, dass die Gegenpartei das Recht hat, den Vertrag mit BMX World innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Ware aufzulösen. Die Gegenpartei ist nicht verpflichtet, einen Grund für die Auflösung anzugeben. Während dieser Zeit hat der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er darf das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, wie es für die Beurteilung der Frage, ob er das Produkt behalten will, erforderlich ist. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er die Ware mit dem gesamten gelieferten Zubehör und - soweit zumutbar - im Originalzustand und in der Originalverpackung an BMX World zurücksenden, gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.
3. Eine Auflösung gemäß den Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels ist nur durch schriftliche Mitteilung der Gegenpartei an BMX World möglich.
4. Im Falle der Auflösung ist der Gegenstand auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners auf eine von BMX World zu bestimmende Weise an BMX World zurückzusenden.
5. Im Falle der Auflösung werden die von der Gegenpartei bereits geleisteten Zahlungen von BMX World so schnell wie möglich nach Erhalt der zurückgesandten Ware erstattet. Versandkosten werden nicht erstattet. Soweit zutreffend ist BMX World berechtigt, die Kosten der Rücksendung der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.
6. BMX World hat das Recht, die Rücksendung von Waren zu verweigern oder bereits erhaltene Zahlungen nur teilweise zu erstatten, wenn und soweit BMX World den Verdacht hat oder feststellen kann, dass die Ware nicht in der Originalverpackung und/oder die Ware beschädigt ist.
7. Sobald BMX World die Ware erhalten hat, wird es die Gegenpartei über die Verweigerung oder teilweise Rückerstattung bereits erhaltener Zahlungen informieren.



ARTIKEL 6: EINBEZIEHUNG DRITTER

Wenn und soweit es die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erfordert, ist BMX World berechtigt, bestimmte Tätigkeiten und/oder Lieferungen durch Dritte ausführen zu lassen.



ARTIKEL 7: LIEFERUNG, LIEFERBEDINGUNGEN

1. Angegebene Fristen, innerhalb derer die Waren geliefert werden müssen, können niemals als feste Termine betrachtet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Kommt BMX World ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist sie daher schriftlich in Verzug zu setzen.
2. Bei Teillieferungen gilt jede Lieferung bzw. Phase als ein gesondertes Geschäft und kann von BMX World pro Transaktion in Rechnung gestellt werden.
3. Das Risiko bezüglich der gelieferten Waren geht im Moment der Lieferung auf die Gegenpartei über.
4. Der Versand und/oder Transport der bestellten Ware erfolgt auf eine von BMX World zu bestimmende Weise, jedoch auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei. BMX World haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art und Form, die mit dem Versand und/oder Transport zusammenhängen, auch wenn die Gegenpartei keinen Schaden an der Ware erlitten hat. All dies, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Sollte sich die Lieferung der Ware an die Gegenpartei aus einem Grund, der in der Sphäre der Gegenpartei liegt, als unmöglich erweisen, behält sich BMX World das Recht vor, die bestellte Ware auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern. BMX World wird die Gegenpartei schriftlich über die vorgenommene Lagerung informieren und gleichzeitig der Gegenpartei eine angemessene Frist für die Lieferung der Ware durch BMX World einräumen.
6. Wenn die Gegenpartei auch nach Ablauf der von BMX World gesetzten angemessenen Frist, wie im vorigen Absatz dieses Artikels festgelegt, mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug bleibt, ist die Gegenpartei allein durch den Ablauf von 1 (einem) Monat, gerechnet ab dem Datum der Lagerung, in Verzug und ist BMX World berechtigt, den Vertrag ohne vorherige oder weitere Inverzugsetzung, ohne gerichtliche Intervention und ohne zur Zahlung von Schadenersatz, Kosten und Zinsen verpflichtet zu sein, schriftlich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
7. Das Vorstehende berührt nicht die Verpflichtung der Gegenpartei, den vereinbarten und/oder vereinbarten und/oder geschuldeten Preis sowie eventuelle Lager- und/oder andere Kosten zu bezahlen.
8. BMX World ist berechtigt, im Hinblick auf die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei vor Beginn der Lieferung oder des Beginns der auszuführenden Arbeiten von der Gegenpartei Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen.

alten hat. Bei daraus resultierenden Verzögerungen werden die angegebenen Lieferzeiten anteilig angepasst.
2. Können Lieferungen aus Gründen, die BMX World nicht zu vertreten hat, nicht normal oder ohne Unterbrechung erfolgen, ist BMX World berechtigt, die daraus entstehenden Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.
3. Alle Kosten, die BMX World auf Wunsch der Gegenpartei im Rahmen der Ausführung des Vertrages macht, gehen vollständig auf Rechnung der Gegenpartei, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.



ARTIKEL 9: REKLAMATIONEN UND RÜCKGABEN

1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Stellt die Gegenpartei sichtbare Mängel, Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Defekte fest, so ist dies auf dem Frachtbrief oder dem Begleitschein zu vermerken und BMX World unverzüglich zu melden, oder die Gegenpartei hat BMX World innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware davon zu unterrichten und dies BMX World unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
2. Sonstige Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben an BMX World gemeldet werden.
3. Werden BMX World die oben genannten Beanstandungen nicht innerhalb der dort genannten Fristen mitgeteilt, gilt die Ware als in gutem Zustand erhalten.
4. Die bestellte Ware wird in der bei BMX World vorrätigen Großhandelsverpackung geliefert. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich der angegebenen Größen, Gewichte, Anzahlen, Farben etc. stellen keinen Mangel seitens BMX World dar.
5. Bei Naturprodukten können keine Beanstandungen geltend gemacht werden, wenn diese Mängel mit der Art und den Eigenschaften des Rohstoffes/der Rohstoffe, aus denen das Produkt hergestellt wird, zusammenhängen. Dies liegt im Ermessen von BMX World.
6. Forderungen setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.
7. BMX World muss in die Lage versetzt werden, der Beschwerde nachzugehen. Erscheint zur Prüfung der Beanstandung eine Rücksendung der Ware notwendig, so erfolgt diese nur dann auf Kosten und Gefahr von BMX World, wenn diese zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
8. Die Rücksendung erfolgt in jedem Fall auf eine von BMX World zu bestimmende Weise und in der Originalverpackung. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei, es sei denn, BMX World erklärt die Beanstandung für begründet.
9. Wenn die Waren nach der Lieferung in ihrer Art und/oder Zusammensetzung verändert, ganz oder teilweise bearbeitet oder verarbeitet, beschädigt oder umgepackt wurden, erlischt jedes Reklamationsrecht.
10. Bei berechtigten Beanstandungen wird der Schaden gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 reguliert.



ARTIKEL 10: HAFTUNG UND GARANTIE

1. BMX World erfüllt seine Aufgabe so, wie es von einem Unternehmen seiner Branche erwartet werden kann, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, einschließlich Todesfall- und Personenschäden, Folgeschäden, Handelsverluste, entgangenen Gewinn und/oder Stagnationsschäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen von BMX World, seinen Mitarbeitern oder von ihm beauftragten Dritten zurückzuführen sind, es sei denn, es liegt Vorsatz und/oder bewusste Fahrlässigkeit von ihm selbst, seinem Management und/oder seinen leitenden Angestellten vor.

2. Unbeschadet der Bestimmungen in den anderen Absätzen dieses Artikels ist die Haftung von BMX World - aus welchem Grund auch immer - auf die Höhe des Nettopreises der gelieferten Waren und/oder der ausgeführten Arbeiten beschränkt.
3. Unbeschadet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels ist BMX World niemals verpflichtet, für Schäden, die die Versicherungssumme übersteigen, Schadenersatz zu leisten, sofern der Schaden durch eine von BMX World abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
4. BMX World garantiert die gewohnte normale Qualität und Solidität der gelieferten Ware; die tatsächliche Lebensdauer der gelieferten Ware kann nie garantiert werden.
5. Soweit die von BMX World gelieferten Waren vom Hersteller mit einer Garantie versehen sind, gilt diese Garantie zwischen den Parteien in gleicher Weise.
6. Bei der Vereinbarung mit dem Verbraucher hat BMX World die gesetzlich festgelegten Gewährleistungsfristen zu beachten.

7. Der Vertragspartner verliert seine Rechte gegenüber BMX World, haftet für alle Schäden und stellt BMX World von jeglichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, wenn und soweit dies der Fall ist:

Die vorgenannten Schäden sind durch unsachgemäßen Gebrauch und/oder Gebrauch entgegen den Anweisungen und/oder Ratschlägen von BMX World und/oder unsachgemäße Lagerung (Aufbewahrung) der gelieferten Waren durch die Gegenpartei verursacht worden;
der vorgenannte Schaden oder Verlust aufgrund von Fehlern, Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten in Daten, Materialien, Informationsträgern usw. entstanden ist, die BMX World von der Gegenpartei oder in deren Auftrag zur Verfügung gestellt und/oder vorgeschrieben wurden;


ARTIKEL 11: ZAHLUNG

1. Die Zahlung muss im Voraus mit einer gültigen Kreditkarte oder per Banküberweisung gemäß der auf der Website angegebenen Methode erfolgen. Während des Bestellvorgangs finden Sie die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten.
2. Eine Zahlung in anderer Form ist nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart oder auf der BMX World Website angegeben wurde. Gegebenenfalls wird eine Rechnung 14 Tage nach ihrer Ausstellung nicht vollständig bezahlt:

schuldet die Gegenpartei BMX World Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat, die kumuliert über die Hauptsumme zu berechnen sind. Teile eines Monats gelten als volle Monate;
schuldet die Gegenpartei nach Aufforderung durch BMX World mindestens 15 % der Summe der Hauptsumme und der Verzugszinsen mit einem absoluten Minimum von € 150,00 für die außergerichtlichen Kosten.


3. Nach dem Ermessen von BMX World kann der Vertrag ganz oder teilweise aufgelöst werden, unabhängig davon, ob er mit einem Schadenersatzanspruch verbunden ist oder nicht, bei früheren oder ähnlichen Umständen, ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention.
4. Hat die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, ist BMX World berechtigt, die Erfüllung der gegenüber der Gegenpartei eingegangenen Liefer- oder Leistungsverpflichtungen auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder hierfür eine angemessene Sicherheit geleistet wurde. Gleiches gilt im Zeitpunkt des Verzugs, wenn BMX World den begründeten Verdacht hat, dass Gründe für Zweifel an der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei bestehen.
5. (5) Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen dienen immer zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und dienen anschließend zur Begleichung der fälligen und fälligen Rechnungen, die am längsten offen stehen, es sei denn, die Gegenpartei erklärt bei der Zahlung ausdrücklich schriftlich, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.



ARTIKEL 12: EIGENTUMSVORBEHALT

1. BMX World behält sich das Eigentum an den gelieferten und zu liefernden Waren bis zu dem Zeitpunkt vor, an dem der Vertragspartner seine damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber BMX World erfüllt hat. Diese Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises, erhöht um Forderungen in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Lieferung ausgeführten Arbeiten sowie um Forderungen in Bezug auf einen eventuellen Schadenersatz wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen der Gegenpartei.
2. Beruft sich BMX World auf den Eigentumsvorbehalt, so gilt der diesbezüglich geschlossene Vertrag als aufgelöst, unbeschadet des Rechts von BMX World, Ersatz für Schaden, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.
3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, BMX World unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, dass Dritte Rechte an der aufgrund dieses Artikels unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware geltend machen.



ARTIKEL 13: KONKURS, MANGELNDE VERFÜGUNGSGEWALT USW.

Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Artikel kann BMX World den geschlossenen Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, in dem Moment auflösen, in dem die Gegenpartei für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, durch Pfändung unter Zwangsvollstreckung gestellt wird, unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird oder anderweitig die Verfügungsgewalt oder Rechtsfähigkeit in Bezug auf ihr Vermögen oder Teile davon verliert, es sei denn, der Vormund oder Verwalter erkennt die Verpflichtungen aus dem Vertrag als Nachlassschuld an.

ARTIKEL 14: HÖHERE GEWALT

1. Ist die Erfüllung dessen, wozu BMX World nach dem mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, nicht möglich und ist dies auf eine nicht zurechenbare Nichterfüllung seitens BMX World und/oder seitens der zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten oder Lieferanten zurückzuführen oder tritt ein anderer wichtiger Grund seitens BMX World ein, ist BMX World berechtigt, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag aufzulösen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei für eine von ihm zu bestimmende angemessene Zeitspanne auszusetzen, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein. Tritt die vorgenannte Situation bei teilweiser Ausführung des Vertrages ein, ist die Gegenpartei verpflichtet, ihre Verpflichtungen gegenüber BMX World bis zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen.
2. Umstände, die als nicht zurechenbare Nichterfüllung gelten, sind unter anderem: Krieg, Aufstand, Mobilmachung, Aufstände im In- und Ausland, staatliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen der Arbeitnehmer oder die Androhung dieser und ähnlicher Umstände; Störung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Wechselkurse; Witterungsbedingungen, Betriebsunterbrechungen durch Feuer, Unfall oder andere Ereignisse und Naturereignisse, all dies unabhängig davon, ob die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung bei BMX World, ihren Lieferanten oder von ihr zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten stattfindet.



ARTIKEL 15: AUFLÖSUNG, ANNULLIERUNG/KÜNDIGUNG

1. Unter Stornierung im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu verstehen: die Kündigung des Vertrages durch eine der Parteien vor Beginn der Vertragsausführung.
2. Unter Stornierung im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu verstehen: die Beendigung des Vertrages durch eine der Parteien nach Beginn der Vertragserfüllung.
3. Kündigt oder storniert die Gegenpartei den Vertrag, schuldet sie BMX World eine von BMX World festzulegende Gebühr. Die Gegenpartei ist verpflichtet, BMX World alle Kosten, Schäden sowie den entgangenen Gewinn zu ersetzen. BMX World ist berechtigt, die Kosten, den Schaden und den entgangenen Gewinn festzusetzen und - nach seiner Wahl und abhängig von den bereits durchgeführten Arbeiten oder Lieferungen - der Gegenpartei 20 bis 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
4. Die Gegenpartei haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Stornierung und/oder Kündigung und stellt BMX World diesbezüglich frei.
5. Von der Gegenpartei bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.



ARTIKEL 16: ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT

1. Auf den zwischen BMX World und der Gegenpartei geschlossenen Vertrag findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden ebenfalls nach niederländischem Recht geregelt.
2. Abweichend von den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels werden die Folgen eines Eigentumsvorbehalts an zur Ausfuhr bestimmten Waren, falls die Rechtsordnung des Bestimmungslandes oder -staates der Waren für BMX World günstiger ist, nach diesem Recht geregelt.
3. Alle Streitigkeiten werden durch das zuständige niederländische Gericht entschieden, wobei BMX World berechtigt ist, das zuständige Gericht am Sitz von BMX World anzurufen, es sei denn, das kantonale Gericht ist dafür zuständig.
4. Für Streitigkeiten mit dem Verbraucher gilt, dass der Verbraucher innerhalb von 1 (einem) Monat, nachdem BMX World ihm mitgeteilt hat, dass der Fall vor Gericht gebracht wird, mitteilen kann, dass er sich für die Beilegung der Streitigkeit durch das gesetzlich zuständige Gericht entscheidet.
5. In Bezug auf Streitigkeiten, die sich aus dem mit einer außerhalb der Niederlande ansässigen Gegenpartei geschlossenen Vertrag ergeben, ist BMX World berechtigt, gemäß den Bestimmungen in Absatz 3 dieses Artikels zu handeln oder - nach eigenem Ermessen - die Streitigkeiten vor das zuständige Gericht des Landes oder Staates zu bringen, in dem die Gegenpartei ansässig ist.

 

BMX World richtet sich an alle, die BMX-Rennen und/oder Radcross fahren, und zwar auf allen Ebenen und für alle Altersgruppen. Unser Angebot umfasst Bekleidung, Schutz, Fahrräder, Teile, Helme, Crossbrillen, Freizeitkleidung und Zubehör. Sie können aber auch Sonderanfertigungen bei uns bestellen. Sie finden verschiedene bekannte Marken, so dass Sie sicher sein können, dass Sie die besten Materialien und die beste Qualität erhalten.

Darüber hinaus sind viele unserer Produkte auch beim Motocross, Freestyle und Downhill sehr nützlich. Wenn Sie Fragen haben oder etwas auf der Website nicht finden, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können dies per Telefon, E-Mail oder Whatsapp/Telegramm tun. Sie können auch gerne nach Terminvereinbarung vorbeikommen, um zu schauen, zu fühlen und/oder anzuprobieren.

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